Das Tenure-Verfahren an der LMU beschreibt den Prozess, mit dem anhand klarer, transparenter Leistungskriterien über die Entfristung (Tenure) einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten entschieden wird.
Das Tenure-Verfahren wird auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten eröffnet und kann frühestens 3 Jahre nach der Ernennung zur Entfristung führen. Auf diese Möglichkeit werden die Kandidatinnen und Kandidaten auch im Rahmen eines Informationsschreibens im Laufe der Tenure-Track-Phase noch einmal gesondert hingewiesen. Spätester Zeitpunkt zur Eröffnung des Tenure-Verfahrens ist der Beginn des fünften Jahres der Tenure-Track-Phase.
Nach dem Tenure-Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird in der Fakultät eine Fakultätskommission eingerichtet, die die Erfüllung der Leistungskriterien auf Grundlage von mindestens zwei externen Gutachten beurteilt. Der Tenure-Antrag und das Votum der Fakultät werden dann an die universitätsweite Tenure-Kommission weitergeleitet, die eine Stellungnahme zu dem Tenure-Verfahren abgibt. Die Hochschulleitung entscheidet dann auf Grundlage der Beratung dieser Gremien über den Tenure-Antrag.
Bei einer positiven Tenure-Entscheidung erfolgt die Übernahme der Kandidatin bzw. des Kandidaten auf eine W2-Lebenszeitprofessur. Zusätzlich ist für Neuberufungen ab Mitte 2018 vorgesehen, die persönlichen Bezüge mit der Verstetigung um einen festen Betrag anzuheben.
Wird ein Tenure-Antrag abgelehnt, wird der abgelehnten Kandidatin bzw. dem abgelehnten Kandidaten eine Auslauffinanzierung angeboten, die genügend Zeit bietet, nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.
Leistungen in der Forschung
- Publikationen: Zahl und Umfang, Häufigkeit der Zitierungen, Stellenwert der Zeitschriften im Fach
- Angemessene Drittmitteleinwerbung
- Forschungspreise
Leistungen in der Lehre
- Dauer und fachliche Breite der Lehrerfahrung
- Evaluation der Lehre durch die Fakultät
- Vorlage des Lehrportfolios bzw. von Unterrichtsmaterialien
- Zahl der betreuten Abschlussarbeiten
- Preise für die Lehre
Weitere Leistungen
- Nachwuchsförderung
- Listenplatz in Berufungsverfahren anderer Universitäten
- Einladung zu Lehrtätigkeiten an auswärtigen Hochschulen
- Einladungen zu Vorträgen bzw. Einladung zu überregionalen/internationalen Kongressen in einer wissenschaftlich verantwortlichen Funktion
- Funktionen in Fachgremien und Fachgesellschaften
- Fachbezogene Gutachtertätigkeit
- Herausgeberschaften von internationalen Zeitschriften
- Organisation von internationalen Tagungen